Auf den Hund gekommen

Auf den Hund gekommen

Umgangsstreit einmal andersHERUM: Neues Modell?

Laut einer Pressemeldung vom Amtsgericht München vom 4.10. 2010 hatte sich ein getrenntes Paar um den gemeinsamen Hund gestritten, der ursprünglich 950 EUR gekostet hatte. Unter der Woche lebte er bei ihm, am Wochenende bei ihr. Jedoch gab sie den Hund auf einmal nicht mehr zurück. Sie befürchtete nämlich, er würde ihn ganz bei sich behalten, nachdem er ihr massive Vorwürfe gemacht hatte, dass sie sich nicht richtig um ihn kümmert. Zusätzlich behauptete sie, er habe ihr den Hund sowieso geschenkt.

Die Parteien zerstritten sich so gewaltig, dass keine Einigung erzielt werden konnte. Das Gericht war nahe dran, zu entscheiden, den Hund zu verkaufen und den Erlös zu teilen. Da ein Tier aber als „Sache“ eingestuft wird, gelang es schließlich, die Parteien zu überzeugen, dass einer den Hund behielt und an den früheren Partner 425 EUR zu zahlen hatte.
Meine Kommentar: Als Vorbild für eine Streiterei ums Kind nicht unbedingt tauglich, da man den Anschaffungspreis des Kindes nicht so genau bestimmen kann. Das Kind Im Streitfall zu verkaufen und den Erlös zu teilen halten viele auch für eine abwegige Idee. Orginelle wäre allenfalls die hier gefundene Lösung, für den BEHALT eines Kindes zu zahlen, nicht aber für den Unterhalt. Da würde so mancher Umgangsprozess ganz unerwartete Wendungen nehmen . . .