Geblitzt – und doch entwischt
Laut einer Meldung des MM vom 9.4.2024 hat die Polizei von Hagen eine Geschwindigkeitssünderin in einer 30ger Zone geblitzt, da sie mit über 10 kmh in der Innenstadt zu schnell unterwegs war. Mangels Kennzeichen ist es ihr jedoch gelungen zu entwischen und sich dem Strafvollzug zu entziehen. Es handelte sich bei der Ordnungswidrigkeit allerdings um eine geflügelte Stadtbewohnerin, nämlich um eine Taube. Den Polizisten ist es nicht gelungen, sie zu verfolgen, und so konnte auch das fällige Bußgeld (ca. 30.- EUR) nicht eingetrieben werden. Jetzt stellt sich die Frage, was man gemacht hätte, wäre man der Verkehrssünderin tatsächlich Herr geworden, und diese hätte die Zahlung verweigert? Hätte man sie dann erst eingesperrt, dann ihr Konto gesperrt und sodann eine Zwangsvollstreckung ihrer Nistplatzes vorgenommen? Oder hätte man einen Falken auf sie angesetzt?