Das fliegende Reh
Nicht ganz billig kam letzte Woche ein unschuldiger Radfahrer (bayerisch: „Radler“) davon. Er wurde von einem fliegenden (!) Reh umgeweht und musste mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus, obwohl er einen Helm trug.
Nun muss man dazu wissen, dass es sich um ein recht junges Reh gehandelt hat, und dass es vermutlich nur sehr vage Kenntnisse der deutschen StVO hatte. Im Gegenteil – es wollte völlig kopflos und überhastet die Bundesstraße überqueren. Dabei übersah es ein Auto, was bei uns keine Kunst ist, nachdem der Verkehr praktisch allgegenwärtig ist. Beim Aufprall auf das Fahrzeug wurde es hoch geschleudert und flog prompt dem entgegen kommenden Radler in die Seite. Der Autofahrer bekam einen leichten Schock und kam mit ein paar Kratzern davon, während sich das Reh schon an der Unfallstelle definitiv verabschiedete und sich damit einem Straf-Verfahren durch Flucht „nach oben“ entzog. Soweit der Unfallbericht der örtlichen Polizei.
Fazit I: Junge Hüpfer sind unberechenbar!
Fazit II: Zwei hintereinander folgende Fremdkontakte sind einfach zu viel.
Fazit III: Man sollte beim Fliegen die Richtung bestimmen können.
Fazit IV: Wennst‘ zur falschen Zeit am falschen Ort bist hast‘ keine Chance.