Gemeinsam alleinerziehend?!
Defizite deutscher Familien- und Gleichstellungspolitik zu Lasten der Väter – Diskriminierung?
Vielen trennungswilligen Paaren gelingt es, eine konstruktive Lösung zur Betreuung der Kinder zu finden. Sie betonen, wie z.B. Arbeitsministerin A. Nahles oder Justizminister H. Maas durch ihre Pressesprecher verlauten ließen, dass sie sich nach wie vor um die Kinder „gemeinsam kümmern“ wollen, nachdem ihre Ehen auseinander gegangen sind.
Während also gemeinsame Sorge und gemeinsames Festlegen des Umgangs nach der Trennung Standard geworden sind, zwingt einem eine veraltete bürokratische Logik nach der Trennung eine einseitige Festlegung auf, die nicht den Realitäten entspricht: Der/diejenige, bei der die Kinder vorwiegend wohnen, gilt von da an als ‚alleinerziehend‘ (Welt am Sonntag, 17.03.2016, S.13). Der andere wird irgendwie aus der Statistik herausgeworfen und bekommt weder einen Namen noch einen Status, etwa „gemeinsam erziehend“, auch wenn er sich fast die Hälfte der Zeit um die Kinder kümmert. „Gemeinsam alleinerziehend?!“ weiterlesen