Hochzeit in HG

Hochzeit in HG

Wenn Geld offenbar keine Rolle spielt, sich Franzi und Johnny trauen lassen und dazu einem Catering-Service, welcher ein Insekt in seinem Namen trägt, die kirchliche Organisation überlassen, dann kann nur Chaos herauskommen. So geschehen am 27. August 2016 in Heilig Geist.

Gleich zu Beginn, beim Einzug der Braut, ließen sie von einem Streichorchester eine Bearbeitung von Bachs „Wachet auf“ spielen, einem Adventslied. Ja, so als ob sie sagen wollten: Franzi, wach auf, weißt du überhaupt, was du da tust? Der Chor, bestehend aus ganzen 7 Sängern, durfte auch glatt zwei Lieder aus dem Gotteslob beitragen, die zwar auf englisch gesungen wurden, aber damit die Anstrengung nicht zu groß ist,  in unisono. Da haben sie den ganzen Streichapparat und kommen nicht darauf, eine ordentliche Messe mit Chor und Soli zu inszenieren.

Man hat dem Organisten vorsichtshalber keine Mitsprache bei der Musikauswahl eingeräumt. Dafür aber beauftragen sie dann eine Agentur, die nebst etlichen Fotografen den ganzen Kirchenraum verkabelte, damit nur kein Wort oder Ton verloren geht, so als ob die Hallenkirche von HG nicht schon genug gute Akustik hätte, mit der wir seit Jahrhunderten glänzend ausgekommen sind – ganz ohne Technik und Klimbim. Dann stellen sie einen Flügel vor den Altar, der natürlich auch erst einmal transportiert werden muss, nur um nach der Trauung eine Einaudi-Bearbeitung klimpern zu lassen – ja so romantisch ist man da veranlagt.

Nach der Kommunion durfte dann die Sopranistin das berühmte Schubert-Ave-Maria trällern, ein Marienlied. Zum Auszug dann den ersten Satz aus dem 3. Brandenburgischen mit Orgel-, statt Cembalo-Begleitung. Die Sonne ihrerseits gab ihr Bestes und tauchte den Raum in ein wunderschönes Licht mit tollen Farbeffekten, was dem Barock zur vollen Geltung verhalf.

Meine Gage versöhnte mich dann schließlich mit den diversen Schieflagen, jedoch wurde sie in Form vom 500er-Scheinen ausbezahlt, was uns vor Wechselprobleme stellte, denn – vielleicht weiß man das in diesen Kreisen nicht – unsereins hat nicht einfach mal so 400 Euro Wechselgeld dabei.

Ironie des Schicksals: Am folgenden Sonntag gab es für mich das „Praise Yee the Lord“ (Großer Gott) in englischer Fassung noch einmal zu singen: In St. Matthäus, weil da die Anglikaner in München zu einem Kongress waren und sich am ehesten noch bei den Evangelischen zu Hause fühlen.

Diesmal sang ich allerdings nur für 8 Cent und das nur deshalb, weil ich eine Pfandflasche auf dem Weg gefunden hatte.

„Es“ hat mal wieder geklappt!

„Es“ hat mal wieder geklappt!

Hintergrund: Ich löste als Hausmeister wie auch als Verwaltungsbeirat meinen über mir wohnenden Nachbarn Zelli ab. Seit der sich nun einen (Kampf-)Hund zugelegt hat, hat er sich überall Feinde gemacht.

Einer meiner anderen Nachbarn zeigte ihn schließlich beim KVR an, weil er dafür so etwas wie einen Waffenschein bräuchte. Dieses drohte ihm eine Strafe von ca. 10.000 EUR an. Ich beschwerte mich nur, weil er regelmäßig seine Hundedecke über mir ausschüttelte, und dadurch meinen Balkon verschmutze, was mich ebenso regelmäßig zum Entfernen seiner Handhaare zwang. Jedoch ließ er sich dadurch in keinster Weise beeindrucken, sondern folgte seiner Gewohnheit mit täglichem Eifer, auch als sich Conny bei ihm beschwerte. „„Es“ hat mal wieder geklappt!“ weiterlesen

Gemeinsam alleinerziehend?!

Gemeinsam alleinerziehend?!

Defizite deutscher Familien- und Gleichstellungspolitik zu Lasten der Väter – Diskriminierung?

Vielen trennungswilligen Paaren gelingt es, eine konstruktive Lösung zur Betreuung der Kinder zu finden. Sie betonen, wie z.B. Arbeitsministerin A. Nahles oder Justizminister H. Maas durch ihre Pressesprecher verlauten ließen, dass sie sich nach wie vor um die Kinder „gemeinsam kümmern“ wollen, nachdem ihre Ehen auseinander gegangen sind.

Während also gemeinsame Sorge und gemeinsames Festlegen des Umgangs nach der Trennung Standard geworden sind, zwingt einem eine veraltete bürokratische Logik nach der Trennung eine einseitige Festlegung auf, die nicht den Realitäten entspricht: Der/diejenige, bei der die Kinder vorwiegend wohnen, gilt von da an als ‚alleinerziehend‘ (Welt am Sonntag, 17.03.2016, S.13). Der andere wird irgendwie aus der Statistik herausgeworfen und bekommt weder einen Namen noch einen Status, etwa „gemeinsam erziehend“, auch wenn er sich fast die Hälfte der Zeit um die Kinder kümmert. „Gemeinsam alleinerziehend?!“ weiterlesen